Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
& Pflegeanleitung

Stand: 15.11.2021


1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Arbeiten und Lieferungen der BTS Bad-Technik Schweiz GmbH (nachfolgend «Bad-Technik»). Die individuellen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende AGB entfalten nur Geltung, sofern Bad-Technik deren Geltung explizit schriftlich bestätigt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Das Angebot von Bad-Technik ist unverbindlich, sofern im Angebot keine Frist statuiert wird.

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Bad-Technik nach Eingang einer Bestellung ihre Annahme schriftlich bestätigt hat oder sie durch entsprechendes Handeln, insbesondere mit den Ausführungen der entsprechenden Arbeit begonnen hat.  


3. Zahlung und Preise

Der Zahlungstermin wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und ist bindend. 

Hält der Kunde den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu 5 % zu entrichten. Jegliche eingeräumte Rabatte und Vergünstigungen fallen bei Zahlungsverzug dahin. 

Für Besichtigungstermine kann Bad-Technik eine Gebühr von CHF 200.00 zzgl. MwSt. erheben.

Bad-Technik erhebt für Mahnungen ein Umtriebsentschädigung von CHF 30.00. 

Sofern der Rechnungsempfänger nicht mit dem Auftraggeber übereinstimmt, wird bei nicht fristgerechter Zahlung der Auftraggeber für alle offenen Forderungen unmittelbar zahlungspflichtig.


4. Lieferzeit 

Termine sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich von Bad-Technik bestätigt wurden. Vorbehalten bleiben Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher oder unverschuldeter Umstände (bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Pandemie usw.) 

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.


5. Abnahme

Das Werk ist mit der Abnahme abgeliefert. Wird das Werk vom Auftraggeber in Gebrauch gesetzt, gilt es ebenfalls als abgenommen.

Das Werk ist unverzüglich nach Fertigstellung sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich, offenkundige Mängel sofort zu rügen. 


6. Gewährleistung / Garantie 

Die Garantiefrist beginnt mit der Abnahme des Werkes zu laufen und beträgt:

  • für Komplettbeschichtungen von Badewannen, Duschtassen und Plättliwänden und für Schlagschaden-Reparaturen (Emailleschäden) 8 Jahre,
  • für alle weiteren Mängel 2 Jahre

Im Falle von Mängeln kann Bad-Technik die Garantie wahlweise durch:

  • kostenlose Reparatur (Nachbesserungsrecht);
  • Wandelung;
  • Minderung

erbringen.

Die Oberfläche der Beschichtung ist glatt, glänzend und farbbeständig. Bei punktuellen Reparaturen (Emailschäden-Reparaturen) ist die Reparaturstelle unter normalen Lichtverhältnissen und auf eine Distanz von ca. 1,5 m nahezu unsichtbar. In beiden Fällen können durch Turbulenzen beim Spritzen einzelne, kleine Staubeinschlüsse entstehen.
Von der Garantie bzw. Gewährleistung sind:

  • Staubeinschlüsse, leichte Farbabweichungen und leichte Verfärbung der Fugen und der beschichteten Oberflächen;
  • Mängel, welche durch Materialverwindungen des Acryls entstehen
  • Silikon, Rutschhemmung;
  • Mängel aufgrund unsachgemässer Behandlung, mechanischer Einflüsse (Badematten);
  • unterlassener Reinigung und Nichteinhaltung der Pflegeanleitung;
  • Schäden infolge tropfendem oder liegenbleibendem Wasser;
  • Rostschäden;
  • Mängel, welche auf Sub-, Nebenunternehmer usw. (Dritte) zurückzuführen sind;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Bad-Technik zu vertreten sind,

ausgeschlossen. 


7. Leistungen des Auftraggebers 

Der Auftraggeber stellt dem Unternehmer sämtliche für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Unterlagen zur Verfügung oder beauftragt Bad-Technik, diese Unterlagen zu beschaffen Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, Bad-Technik für die geleisteten Arbeiten kostenlos Wasser und Strom zur Verfügung zur stellen. 


8. Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Bad-Technik in keinem Fall für 

  • Unfälle trotz Rutschhemmung;
  • leichte Fahrlässigkeit;
  • indirekte und mittelbare Schäden, (Mangel-) Folgeschäden und entgangenen Gewinn;
  • nicht realisierte Einsparungen;
  • Schäden aus Lieferverzug sowie
  • jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Bad-Technik, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.


9. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit, sofern das Werk noch nicht vollendet ist, gegen volle Entschädigung von Bad-Technik vom Vertrag zurücktreten. 


10. Schlussbestimmung

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“ (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Die Anwendung der SIA Normen 118 wird wegbedungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Bad-Technik. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Nichtige Bestimmungen werden durch eine Neuregelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der nichtigen Bestimmung so nahe als möglich kommt. 


Pflegeanleitung

Neu beschichtete Oberflächen

Neu beschichtete Oberflächen können in der Regel sofort wieder benutzt werden. Wurde eine neue Silikonfuge verlegt, darf diese in den ersten 24 Stunden nicht berührt werden.


Reinigung der neuen Silikonfugen

Neue Silikonfugen sind erst 48 Stunden nach deren Installation zu reinigen. Eine Reinigung während den ersten 48 Stunden kann zur Beschädigung führen. 


Reinigung der neu beschichteten Oberflächen

Beschichtete Oberflächen sind mit einem flüssigen, säurefreien Spülmittel (z B. normales Abwaschmittel) zu reinigen. Die Verwendung von sandhaltigem Scheuermittel kann zu Schäden führen. Kalkansätze sind nur mit einem milden Kalkentferner zu entfernen (Wir empfehlen ein Gemisch von 50 % Essig und
50 % Wasser). 

Wasserhähne, Plättli und Chromstahl können mit einem milden Kalkentferner oder Essig/Wasser gereinigt werden.


Badezusätze

Starke Kosmetik– und Medizinalfarben können die beschichtete Oberfläche verfärben Solche Verfärbungen sind von der Garantiedeckung ausgeschlossen. Insbesondere raten wir vom Gebrauch von «Badebomben» ab.


Tropfendes und liegenbleibendes Wasser

Wasser und die darin gelösten Mineralien können grosse Schäden an Sanitäreinrichtungen anrichten. Tropfende Wasserhähne bzw. tropfendes Wasser sind sofort fachgerecht reparieren zu lassen. Schäden durch tropfende Wasserhähne sind von der Garantie ausgeschlossen.


Badematten / Saugnäpfe

Badematten oder Saugnäpfe sind nach der Benutzung aus der Badewanne zu entfernen. Alternativ können wir einen unsichtbaren, rutschhemmenden Belag einbringen. Schäden, die durch Badematten oder Saugnäpfe entstehen, sind durch die Garantie nicht abgedeckt.


Abklebearbeiten an beschichteten Sanitäroberflächen und Plättliwänden

In den ersten 4 Wochen nach der Beschichtung sollten keine Abklebearbeiten an den neuen Oberflächen durchgeführt werden (z b. bei Malerarbeiten). Ein zu stark klebendes Abklebeband kann die Beschichtung schädigen. Schäden, die durch abgezogenes Klebeband entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Arbeiten und Lieferungen der BTS Bad-Technik Schweiz GmbH (nachfolgend «Bad-Technik»). Die individuellen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende AGB entfalten nur Geltung, sofern Bad-Technik deren Geltung explizit schriftlich bestätigt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Das Angebot von Bad-Technik ist unverbindlich, sofern im Angebot keine Frist statuiert wird.

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Bad-Technik nach Eingang einer Bestellung ihre Annahme schriftlich bestätigt hat oder sie durch entsprechendes Handeln, insbesondere mit den Ausführungen der entsprechenden Arbeit begonnen hat.  


3. Zahlung und Preise

Der Zahlungstermin wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und ist bindend. 

Hält der Kunde den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu 5 % zu entrichten. Jegliche eingeräumte Rabatte und Vergünstigungen fallen bei Zahlungsverzug dahin. 

Für Besichtigungstermine kann Bad-Technik eine Gebühr von CHF 200.00 zzgl. MwSt. erheben.

Bad-Technik erhebt für Mahnungen ein Umtriebsentschädigung von CHF 30.00. 

Sofern der Rechnungsempfänger nicht mit dem Auftraggeber übereinstimmt, wird bei nicht fristgerechter Zahlung der Auftraggeber für alle offenen Forderungen unmittelbar zahlungspflichtig.


4. Lieferzeit 

Termine sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich von Bad-Technik bestätigt wurden. Vorbehalten bleiben Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher oder unverschuldeter Umstände (bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Pandemie usw.) 

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.


5. Abnahme

Das Werk ist mit der Abnahme abgeliefert. Wird das Werk vom Auftraggeber in Gebrauch gesetzt, gilt es ebenfalls als abgenommen.

Das Werk ist unverzüglich nach Fertigstellung sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich, offenkundige Mängel sofort zu rügen. 


6. Gewährleistung / Garantie 

Die Garantiefrist beginnt mit der Abnahme des Werkes zu laufen und beträgt:

  • für Komplettbeschichtungen von Badewannen, Duschtassen und Plättliwänden und für Schlagschaden-Reparaturen (Emailleschäden) 8 Jahre,
  • für alle weiteren Mängel 2 Jahre

Im Falle von Mängeln kann Bad-Technik die Garantie wahlweise durch:

  • kostenlose Reparatur (Nachbesserungsrecht);
  • Wandelung;
  • Minderung

erbringen.

Die Oberfläche der Beschichtung ist glatt, glänzend und farbbeständig. Bei punktuellen Reparaturen (Emailschäden-Reparaturen) ist die Reparaturstelle unter normalen Lichtverhältnissen und auf eine Distanz von ca. 1,5 m nahezu unsichtbar. In beiden Fällen können durch Turbulenzen beim Spritzen einzelne, kleine Staubeinschlüsse entstehen.
Von der Garantie bzw. Gewährleistung sind:

  • Staubeinschlüsse, leichte Farbabweichungen und leichte Verfärbung der Fugen und der beschichteten Oberflächen;
  • Mängel, welche durch Materialverwindungen des Acryls entstehen
  • Silikon, Rutschhemmung;
  • Mängel aufgrund unsachgemässer Behandlung, mechanischer Einflüsse (Badematten);
  • unterlassener Reinigung und Nichteinhaltung der Pflegeanleitung;
  • Schäden infolge tropfendem oder liegenbleibendem Wasser;
  • Rostschäden;
  • Mängel, welche auf Sub-, Nebenunternehmer usw. (Dritte) zurückzuführen sind;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Bad-Technik zu vertreten sind,

ausgeschlossen. 


7. Leistungen des Auftraggebers 

Der Auftraggeber stellt dem Unternehmer sämtliche für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Unterlagen zur Verfügung oder beauftragt Bad-Technik, diese Unterlagen zu beschaffen Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, Bad-Technik für die geleisteten Arbeiten kostenlos Wasser und Strom zur Verfügung zur stellen. 


8. Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Bad-Technik in keinem Fall für 

  • Unfälle trotz Rutschhemmung;
  • leichte Fahrlässigkeit;
  • indirekte und mittelbare Schäden, (Mangel-) Folgeschäden und entgangenen Gewinn;
  • nicht realisierte Einsparungen;
  • Schäden aus Lieferverzug sowie
  • jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Bad-Technik, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.


9. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit, sofern das Werk noch nicht vollendet ist, gegen volle Entschädigung von Bad-Technik vom Vertrag zurücktreten. 


10. Schlussbestimmung

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“ (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Die Anwendung der SIA Normen 118 wird wegbedungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Bad-Technik. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Nichtige Bestimmungen werden durch eine Neuregelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der nichtigen Bestimmung so nahe als möglich kommt. 


Pflegeanleitung

Neu beschichtete Oberflächen

Neu beschichtete Oberflächen können in der Regel sofort wieder benutzt werden. Wurde eine neue Silikonfuge verlegt, darf diese in den ersten 24 Stunden nicht berührt werden.


Reinigung der neuen Silikonfugen

Neue Silikonfugen sind erst 48 Stunden nach deren Installation zu reinigen. Eine Reinigung während den ersten 48 Stunden kann zur Beschädigung führen. 


Reinigung der neu beschichteten Oberflächen

Beschichtete Oberflächen sind mit einem flüssigen, säurefreien Spülmittel (z B. normales Abwaschmittel) zu reinigen. Die Verwendung von sandhaltigem Scheuermittel kann zu Schäden führen. Kalkansätze sind nur mit einem milden Kalkentferner zu entfernen (Wir empfehlen ein Gemisch von 50 % Essig und
50 % Wasser). 

Wasserhähne, Plättli und Chromstahl können mit einem milden Kalkentferner oder Essig/Wasser gereinigt werden.


Badezusätze

Starke Kosmetik– und Medizinalfarben können die beschichtete Oberfläche verfärben Solche Verfärbungen sind von der Garantiedeckung ausgeschlossen. Insbesondere raten wir vom Gebrauch von «Badebomben» ab.


Tropfendes und liegenbleibendes Wasser

Wasser und die darin gelösten Mineralien können grosse Schäden an Sanitäreinrichtungen anrichten. Tropfende Wasserhähne bzw. tropfendes Wasser sind sofort fachgerecht reparieren zu lassen. Schäden durch tropfende Wasserhähne sind von der Garantie ausgeschlossen.


Badematten / Saugnäpfe

Badematten oder Saugnäpfe sind nach der Benutzung aus der Badewanne zu entfernen. Alternativ können wir einen unsichtbaren, rutschhemmenden Belag einbringen. Schäden, die durch Badematten oder Saugnäpfe entstehen, sind durch die Garantie nicht abgedeckt.


Abklebearbeiten an beschichteten Sanitäroberflächen und Plättliwänden

In den ersten 4 Wochen nach der Beschichtung sollten keine Abklebearbeiten an den neuen Oberflächen durchgeführt werden (z b. bei Malerarbeiten). Ein zu stark klebendes Abklebeband kann die Beschichtung schädigen. Schäden, die durch abgezogenes Klebeband entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.